Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.02.2007 - 1 X 30.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48405
VG Berlin, 27.02.2007 - 1 X 30.05 (https://dejure.org/2007,48405)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 X 30.05 (https://dejure.org/2007,48405)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 X 30.05 (https://dejure.org/2007,48405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,48405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Guinea, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifische Verfolgung, Flüchtlingsfrauen, Zwangsheirat, Schutzbereitschaft, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Glaubwürdigkeit, Kinder

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 03.09.2003 - 1 X 23.03

    Gefahr der Genitalverstümmelung kann politische Verfolgung sein

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2007 - 1 X 30.05
    Eine Genitalverstümmelung kann eine mittelbare staatliche Verfolgung darstellen, wenn die betroffene junge Frau der Beschneidung nicht ausweichen kann und der betroffene Staat nicht wirksam gegen die weibliche Genitalverstümmelung vorgeht (vgl. Urteil der Kammer vom 10. September 2003 - VG 1 X 23.03).
  • VG Hamburg, 06.01.2011 - 4 A 123/10

    Gewährung von Abschiebeschutz wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung

    Weder der guineische Staat noch internationale Organisationen würden in der Lage oder Willens sein, der Klägerin durchgängig und effektiv Schutz vor der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure zu bieten (vgl. dazu auch: VG Düsseldorf, Urt. v. 28.9.2007, 13 K 1441/05.A, juris, m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 27.2.2007, VG 1 X 30.05; VG Aachen, Urt. v. 10.1.2007, 7 K 1621/05.A, juris).

    Trotz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel staatlicher Gewalt bietet der guineische Staat keinen ausreichenden Schutz gegen die Genitalverstümmelung (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 28.9.2007, 13 K 1441/05.A, juris, m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 27.2.2007, VG 1 X 30.05; VG Aachen, Urt. v. 10.1.2007, 7 K 1621/05.A, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht