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VG Berlin, 27.02.2007 - 1 X 30.05 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 1
Guinea, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifische Verfolgung, Flüchtlingsfrauen, Zwangsheirat, Schutzbereitschaft, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Glaubwürdigkeit, Kinder
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- VG Berlin, 03.09.2003 - 1 X 23.03
Gefahr der Genitalverstümmelung kann politische Verfolgung sein
Auszug aus VG Berlin, 27.02.2007 - 1 X 30.05
Eine Genitalverstümmelung kann eine mittelbare staatliche Verfolgung darstellen, wenn die betroffene junge Frau der Beschneidung nicht ausweichen kann und der betroffene Staat nicht wirksam gegen die weibliche Genitalverstümmelung vorgeht (vgl. Urteil der Kammer vom 10. September 2003 - VG 1 X 23.03).
- VG Hamburg, 06.01.2011 - 4 A 123/10
Gewährung von Abschiebeschutz wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
Weder der guineische Staat noch internationale Organisationen würden in der Lage oder Willens sein, der Klägerin durchgängig und effektiv Schutz vor der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure zu bieten (…vgl. dazu auch: VG Düsseldorf, Urt. v. 28.9.2007, 13 K 1441/05.A, juris, m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 27.2.2007, VG 1 X 30.05;… VG Aachen, Urt. v. 10.1.2007, 7 K 1621/05.A, juris).Trotz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel staatlicher Gewalt bietet der guineische Staat keinen ausreichenden Schutz gegen die Genitalverstümmelung (…vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 28.9.2007, 13 K 1441/05.A, juris, m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 27.2.2007, VG 1 X 30.05;… VG Aachen, Urt. v. 10.1.2007, 7 K 1621/05.A, juris).